Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Viele pflegebedürftige Menschen leben im eigenen Haushalt und werden durch ihre Verwandten betreut. Was passiert jedoch, wenn die pflegenden Angehörigen verhindert sind, beispielsweise durch einen Urlaub?

Die Zeit des Urlaubs sollte zur Entspannung und zum Sammeln neuer Kräfte genutzt werden, um sich weiterhin körperlich und geistig den Anforderungen des Alltags stellen zu können. Um dies zu ermöglichen, bieten wir den Pflegebedürftigen für diese Zeit eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege an, die von der Pflegekasse finanziell mitgetragen wird. Bis zu vier Wochen im Kalenderjahr kann eine solche Leistung der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.